top of page

​

Förderung

 

Wir bei Dämmung Nord wollen Ihnen dabei helfen, Ihre Investition in ein wärmeres, komfortableres und umweltfreundlicheres Zuhause so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Deshalb möchten wir Ihnen drei wichtige Fördermöglichkeiten vorstellen, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Dämmungsprojekte unterstützen können.

​

In der Regel lässt sich eine Förderung in Höhe von 20% der Kosten für die Maßnahme erzielen. Hierbei stehen bundesweit drei Fördermittelprogramme zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich dazu lokale Förderprogramme in Ihrer Region in Frage kommen können.

​

Unsere Empfehlung ist in den meisten Fällen die Förderung Nr. 3 über die Einkommenssteuer zu beziehen. Diese ist am einfachsten in der Anmeldung, kostet nichts und hat auch noch den größten Fördersatz. Beachten Sie hierbei nur die Voraussetzungen und Auszahlungsmodalitäten.

​

Achtung! Aktuell wurden BAFA-Zuschüsse in verschiedenen Bereichen pausiert. Die Sanierung via Einblasdämmung gehört nicht dazu. Es gibt hier auch im nächsten Jahr die bekannte Förderung.

​

1) BAFA-Zuschuss für Fassadendämmung als Einzelmaßnahme

 

Im Rahmen des Förderprogramms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Gebäudehülle beantragen. Für eine Fassadendämmung als Einzelmaßnahme können Sie 15% der förderfähigen Kosten zurückerhalten, wenn Ihre Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% ist möglich, wenn die Fassadendämmung in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt war.

​

2) KfW-Förderkredit für energetische Sanierung

 

Wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung planen, um den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, können Sie im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Bis zu 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit und ein Tilgungszuschuss von maximal 20% - abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau - stehen zur Verfügung.

 

3) Steuerbonus für Fassadendämmung

 

Ab Januar 2020 können Eigentümer für den Einbau einer Dämmung von einem Steuerbonus profitieren. Die Förderung der Einblasdämmung über die Einkommenssteuer ist durch den § 35c EStG geregelt. Dieser Steuerbonus ermöglicht es, über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der Kosten von der Steuerschuld abzuziehen. Konkret bedeutet dies, dass im ersten und zweiten Jahr jeweils bis zu 7 % der Kosten (maximal jedoch 14.000 Euro) und im dritten Jahr bis zu 6 % (höchstens 12.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden können. Insgesamt dürfen Sanierungskosten bis zu einem Betrag von 200.000 Euro pro Haus oder Wohnung für diesen Steuerbonus berücksichtigt werden.

​

Für die Inanspruchnahme des Steuerbonus für Dämmungsarbeiten müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Das zu dämmende Gebäude muss zum Zeitpunkt der Dämmarbeiten älter als zehn Jahre sein, wobei der Beginn der Herstellung als Stichtag gilt.

  • Der maximale Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, beläuft sich auf 40.000 Euro. Diese Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem Gebäude in Anspruch genommen werden.

  • Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Die genauen Anforderungen an solche Fachunternehmen sind im § 2 der EnergieSparverordnung für Sanierungsmaßnahmen (ESanMV) festgelegt.

​

Diese Förderung ist unsere klare Empfehlung. Wenn Sie hier Informationen benötigen rufen Sie uns gerne an unter 040 524 791 010und wir beraten Sie hierzu. .

Günstiger Energieberater? Wir helfen.

Unser Partner kann Ihnen helfen den Antrag für den BAFA Zuschuss innerhalb von 2-3 Tagen zu stellen für nur 250€. 

bottom of page