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Übersicht der Förderprogramme für die energetische Sanierung
— ÜBERSICHT
Die wichtigsten Förderprogramme
Die Bundesregierung hat ambitionierte Klimaziele gesetzt und hat verschiedene Programme aufgesetzt, um die finanzielle Belastung für Hausbesitzer zu senken. Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme dieser Förderungen bestimmte U-Werte erreicht werden müssen. Diese U-Werte variieren je nach Bauteil, wie beispielsweise der Fassade, dem Dach oder dem Fußboden. Die größten Fördermöglichkeiten sind die folgenden:
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Steuerliche Förderung nach § 35c EStG: Sie können 20% der Kosten für Material und Arbeitsleistungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Diese Förderung ist eine einfache Möglichkeit, die Kosten zu senken, und erfordert keinen Energieberater.
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BAFA-Einzelmaßnahme: Hier können Sie bis zu 15% der Dämmkosten als Zuschuss erhalten, wenn ein zertifizierter Energieberater das Projekt begleitet. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung auf 20 % erhöht werden und es können bis zu 60.000 Euro gefördert werden (also 12.000 Euro Förderung).
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KfW-Förderkredit 261: Dieser bietet eine Finanzierungsmöglichkeit für die energetische Sanierung Ihres Hauses mit günstigen Konditionen mit Blick auf die Zinssätze und Tilgungszuschüssen zwischen 5% und 45%.
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KfW-Ergänzungskredit: Dieser Kredit kann zusätzlich zur BAFA-Zuschussförderung genutzt werden und bietet bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit Zinsverbilligung für einkommensschwächere Haushalte.
— U-WERT
Welchen U-Wert müssen Sie je nach Bauteil erreichen laut GEG und um eine Förderung zu bekommen?
Der Gesetzgeber gibt für jedes Bauteil vor, welchen U-Wert es erreichen muss, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen. Der U-Wert misst, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht – je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmung.
Um den geforderten U-Wert zu erreichen, sind sowohl die Dicke des Dämmstoffes als auch dessen Wärmeleitfähigkeit entscheidend. Eine dickere Dämmung und ein Dämmstoff mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit verbessern den U-Wert und damit die Dämmleistung.
Wenn Sie eine Förderung erhalten möchten, müssen die U-Werte noch einmal besser sein als die gesetzlich vorgeschriebenen Werte. Das bedeutet, dass die Dämmung in der Regel dicker sein muss oder ein Dämmstoff mit einer noch besseren Dämmleistung eingesetzt werden sollte.
In der Tabelle unterhalb dieses Textes finden Sie die U-Werte, die erreicht werden müssen, um die GEG-Vorgaben zu erfüllen, sowie die U-Werte, die für eine Förderung erforderlich sind.
Übersicht U-Wert nach GEG und für Förderung je nach Bauteil
Bauteil | U-Wert nach GEG | U-Wert für Förderung |
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Außenwand | 0,24 W/(m² K) | 0,20 W/(m² K) |
Einblasdämmung für Fassade | Kein Ziel U-Wert aber Vorschrift bei Dämmstoffen, die gewählt werden können | Kein Ziel U-Wert aber Vorschrift bei Dämmstoffen, die gewählt werden können |
Schrägdach | 0,20 W/(m² K) | 0,14 W/(m² K) |
Flachdach | 0,20 W/(m² K) | 0,14 W/(m² K) |
Dachboden/ Oberste Geschossdecke | 0,20 W/(m² K) | 0,14 W/(m² K) |
Dachgauben | 0,24 W/(m² K) | 0,20 W/(m² K) |
Bodenfläche gegen Erdreich | 0,30 W/(m² K) | 0,25 W/(m² K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,30 W/(m² K) | 0,95 W/(m² K) |
Dachflächenfenster | 1,40 W/(m² K) | 1,00 W/(m² K) |
Außentüren beheizter Räume und Hauseingangstüren | 1,80 W/(m² K) | 1,30 W/(m² K) |
Fragen zur Förderung oder zu Ihrer Dämmung? Rufen Sie uns einfach an unter 040 524791010
— BAUTEILSPEZIFISCHE FÖRDERUNG
Förderung für die verschiedenen Bauteile
Je nachdem welches Bauteil Sie dämmen möchten variieren die Förderprogramme leicht in den Voraussetzungen, die Sie haben. Auf den einzelnen Detailseiten können Sie mehr darüber erfahren, welche Förderungen es gibt und was die Voraussetzungen sind.
Förderung für Kerndämmung
Förderung für Drempeldämmung
Förderung für WDVS Dämmung
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Förderung für Schrägdachdämmung
Förderung für Flachdachdämmung
Förderung für Dachbodendämmung
Förderung für Fußbodendämmung