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Energieeffizienzklasse G: Pflichten 2026, Kosten & Förderung

  • Autorenbild: Alexander Le Prince
    Alexander Le Prince
  • vor 4 Tagen
  • 11 Min. Lesezeit
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Auf einen Blick

  • Energieeffizienzklasse G bedeutet hohe Heizkosten (4.200–5.600 €/Jahr), ist aber bis 2026 nicht sanierungspflichtig

  • Ab 2030 müssen Wohngebäude mindestens Klasse F, ab 2033 Klasse E erreichen – mit Ausnahmen für selbstnutzer

  • Einblasdämmung senkt den Energieverbrauch um 30–50 % und amortisiert sich in 5–10 Jahren

  • Mit BEG-Förderung (30–45 %) sinkt der Eigenanteil erheblich, maximal 27.000 € Zuschuss möglich

  • Typische Sanierungskosten für ein Einfamilienhaus: 7.000–15.000 € vor Förderung

Inhaltsverzeichnis



Was bedeutet Energieeffizienzklasse G?

Die Energieeffizienzklasse G steht für die energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland. Seit 2024 gilt die harmonisierte EU-Skala, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 80 festlegt. Diese Skala reicht von A+ (beste Effizienz) bis G (schlechteste Effizienz).

Anders als oft angenommen, definiert sich Klasse G nicht über absolute Verbrauchswerte in Kilowattstunden. Stattdessen handelt es sich um eine relative Einstufung: Die Klasse G umfasst die schlechtesten 15 % des gesamten deutschen Gebäudebestands.

Das bedeutet: Ihr Haus wird nicht isoliert bewertet, sondern im Vergleich zu allen anderen Wohngebäuden in Deutschland eingeordnet. Typischerweise fallen unsanierte Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren in diese Kategorie – Gebäude mit ungedämmten Außenwänden, alten Fenstern und schlecht isolierten Dächern.

Die Einstufung basiert auf dem Energieausweis, der den Primärenergiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Hauses dokumentiert. Wenn Sie einen Energieausweis haben, finden Sie die Effizienzklasse meist auf der ersten Seite in Form einer farbigen Skala.



Wie hoch ist der Energieverbrauch bei Klasse G?

Bei der Energieeffizienzklasse G müssen Sie mit deutlich höheren Verbrauchswerten rechnen als bei modernen oder sanierten Häusern. Typischerweise liegt der Endenergiebedarf bei über 250 bis 400 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Der Primärenergiebedarf – der auch die Energiegewinnung und -transport berücksichtigt – bewegt sich meist zwischen 200 und 300 kWh/m²a.

Diese Zahlen klingen abstrakt. Entscheidend für Sie sind die konkreten Heizkosten.

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche und einem Endenergiebedarf von 300 kWh/m²a ergibt sich ein jährlicher Energieverbrauch von 42.000 kWh. Bei einem aktuellen Gaspreis von 0,10 Euro pro kWh zahlen Sie damit etwa 4.200 Euro pro Jahr allein für die Heizung.

Liegt Ihr Verbrauch im oberen Bereich (400 kWh/m²a), steigen die Kosten auf bis zu 5.600 Euro jährlich. Bei älteren Ölheizungen oder in besonders kalten Wintern können die Ausgaben sogar 7.000 Euro oder mehr erreichen.

Zum Vergleich: Ein Haus der Energieeffizienzklasse E verbraucht etwa 150 bis 200 kWh/m²a – das entspricht Heizkosten von rund 2.100 bis 2.800 Euro jährlich. Sie zahlen mit Klasse G also doppelt so viel wie mit einer besseren Effizienzklasse.


Rechenbeispiel für ein 140 m² Einfamilienhaus

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:

Ausgangssituation:

  • Wohnfläche: 140 m²

  • Energieeffizienzklasse: G

  • Endenergiebedarf: 300 kWh/m²a

  • Heizung: Gas

  • Gaspreis: 0,10 €/kWh

Jährliche Heizkosten:

140 m² × 300 kWh/m²a = 42.000 kWh42.000 kWh × 0,10 €/kWh = 4.200 € pro Jahr

Vergleich mit besseren Effizienzklassen:

  • Klasse E (150 kWh/m²a): 140 m² × 150 kWh = 21.000 kWh → 2.100 €/Jahr

  • Klasse D (120 kWh/m²a): 140 m² × 120 kWh = 16.800 kWh → 1.680 €/Jahr

Über 10 Jahre gerechnet sparen Sie mit einer Verbesserung von Klasse G auf Klasse D also 25.200 Euro. Das zeigt: Die Energieeffizienzklasse hat massive Auswirkungen auf Ihre Haushaltskasse.



Welche Pflichten gelten ab 2026 für Klasse G?

Jetzt zur entscheidenden Frage: Müssen Sie Ihr Haus mit Energieeffizienzklasse G bis 2026 sanieren?

Die klare Antwort: Nein. Für private Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht im Jahr 2026. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser keinen Zwang zur energetischen Verbesserung vor – zumindest nicht bis 2030.

Allerdings ändert sich die Rechtslage mittelfristig: Die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 verpflichtet Deutschland dazu, schrittweise Mindeststandards einzuführen. Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen. Ab dem 1. Januar 2033 wird sogar Klasse E zur Pflicht.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie sofort sanieren müssen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen und Härtefallregelungen.


Zeitstrahl: Wann müssen Sie handeln?

2026: Keine neuen Pflichten für Privatbesitzer von Wohngebäuden. Ihr Haus darf weiterhin Klasse G haben.

2030: Mindestens Energieeffizienzklasse F erforderlich (nach GEG § 109a und EU-Richtlinie). Das betrifft zunächst die schlechtesten 15 % des Bestands – also genau die Gebäude mit Klasse G.

2033: Mindestens Energieeffizienzklasse E erforderlich. Dann müssen auch Häuser mit Klasse F nachbessern.

Wichtig zu wissen: Diese Fristen gelten primär bei Verkauf oder Vermietung. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und nicht verkaufen möchten, greifen die Härtefallregelungen.

Bei öffentlichen und Nichtwohngebäuden sind die Fristen strenger: Hier gilt Klasse F bereits ab 2027 und Klasse E ab 2030.


Ausnahmen und Härtefallregelungen

Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor, die besonders für ältere Hausbesitzer relevant sind:

Denkmalschutz: Gebäude unter Denkmalschutz sind vollständig von energetischen Anforderungen befreit (GEG § 109). Die historische Bausubstanz hat Vorrang.

Unwirtschaftlichkeit: Wenn die Sanierungskosten mehr als 15 % des Gebäudewerts betragen, können Sie eine Befreiung beantragen (GEG § 109a Abs. 3). Bei einem Hauswert von 200.000 Euro wäre die Grenze also bei 30.000 Euro Sanierungskosten.

Technische Unmöglichkeit: Manche Gebäude lassen sich aus baulichen Gründen nicht energetisch verbessern – etwa bei sehr geringen Wandstärken oder statischen Problemen.

Selbstnutzung durch ältere Eigentümer: Solange Sie Ihr Haus selbst bewohnen und nicht verkaufen, besteht faktisch kein Zwang zur Sanierung. Die Regelungen greifen erst beim Eigentümerwechsel.

Kleingebäude unter 50 m²: Sehr kleine Wohngebäude sind von den Anforderungen ausgenommen.

Diese Ausnahmen geben Ihnen Planungssicherheit: Sie können selbst entscheiden, wann und wie Sie sanieren – müssen aber spätestens beim Verkauf mit Auflagen rechnen.

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Wie können Sie die Energieeffizienzklasse verbessern?

Die gute Nachricht: Sie können die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses deutlich verbessern – oft sogar mit überschaubarem Aufwand. Der Schlüssel liegt in der Dämmung der Gebäudehülle.

Die Gebäudehülle umfasst alle Bauteile, die Ihr Haus nach außen abgrenzen: Außenwände, Dach, Kellerdecke und Fenster. Über diese Flächen geht die meiste Heizwärme verloren. Wer hier ansetzt, senkt den Energieverbrauch am effektivsten.

Besonders wirtschaftlich ist die Einblasdämmung. Dieses Verfahren eignet sich hervorragend für viele Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren – genau die Gebäude, die typischerweise in Klasse G fallen.

Einblasdämmung kann die Energieeffizienzklasse typischerweise um 2 bis 3 Stufen verbessern. Aus einem Haus mit Klasse G wird so oft ein Haus mit Klasse D oder E. Das bedeutet konkret: Ihre Heizkosten halbieren sich, und Sie erfüllen bereits die Mindestanforderungen für 2030 und 2033.

Die Methode senkt die U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) Ihrer Außenwände deutlich: von typisch 1,5 bis 2,0 W/m²K auf 0,24 W/m²K oder besser. Das entspricht dem Niveau von Neubauten und erfüllt die Förderkriterien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Praxisdaten aus Sanierungsprojekten zeigen: Der Endenergiebedarf sinkt durch Einblasdämmung um 30 bis 50 %. Bei einem typischen Einfamilienhaus bedeutet das eine Einsparung von 1.500 bis 3.000 Euro pro Jahr bei den Heizkosten.


Was ist Einblasdämmung?

Einblasdämmung ist ein Verfahren, bei dem Dämmmaterial – meist Zellulose, Mineralwolle oder EPS-Granulat – in vorhandene Hohlräume eingeblasen wird.

Der große Vorteil: Sie müssen keine Wände aufreißen oder Fassaden neu verkleiden. Die Arbeiten sind in wenigen Tagen erledigt, verursachen kaum Schmutz und Sie können im Haus wohnen bleiben.

So funktioniert es:

  1. Fachleute bohren kleine Löcher in die Außenwand (bei Kerndämmung) oder öffnen einzelne Dachziegel (bei Dachschrägen).

  2. Durch diese Öffnungen wird das Dämmmaterial mit Druck in die Hohlräume eingeblasen.

  3. Das Material verteilt sich gleichmäßig und füllt alle Zwischenräume aus.

  4. Die Öffnungen werden wieder verschlossen und sind danach praktisch unsichtbar.

Das Verfahren ist seit Jahrzehnten erprobt und hat sich bei Millionen Gebäuden bewährt.


Wo kann Einblasdämmung eingesetzt werden?

Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Viele Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren haben zweischaliges Mauerwerk – eine Innenwand und eine Außenwand mit einem Luftspalt dazwischen. Dieser Hohlraum ist ideal für Einblasdämmung. Typisch ist das bei norddeutschen Klinkerhäusern.

Dachschrägen: Zwischen den Dachsparren ist oft Platz für Dämmung. Wenn dieser Raum nicht ausreichend gefüllt ist, kann Einblasdämmung hier nachträglich für besseren Wärmeschutz sorgen.

Oberste Geschossdecke: Der Boden des Dachbodens lässt sich ebenfalls mit Einblasdämmung ausstatten. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird.

Diese drei Bereiche verursachen die höchsten Wärmeverluste. Wer sie dämmt, erzielt die größte Wirkung.


Typische U-Werte vor und nach der Sanierung

Die U-Werte zeigen, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung.

Unsanierte Gebäude (Klasse G):

  • Außenwände: 1,0 bis 2,5 W/m²K

  • Dach: 0,8 bis 1,5 W/m²K

  • Oberste Geschossdecke: 0,7 bis 1,2 W/m²K

Nach BEG-förderfähiger Dämmung:

  • Außenwände: ≤ 0,24 W/m²K

  • Dach: ≤ 0,20 W/m²K

  • Oberste Geschossdecke: ≤ 0,24 W/m²K

Diese Werte sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG § 74) und in den BAFA-Förderkriterien festgelegt. Nur wer diese Standards erreicht, erhält die volle Bundesförderung.

Die Verbesserung ist dramatisch: Bei Außenwänden sinkt der Wärmeverlust um etwa 80 bis 90 %. Das schlägt sich direkt auf Ihrer Heizkostenabrechnung nieder.



Was kostet die Verbesserung der Energieeffizienzklasse?

Jetzt wird es konkret: Was müssen Sie investieren, um Ihr Haus von Klasse G auf D oder E zu bringen?

Die Kosten hängen vom Umfang der Maßnahmen und der Größe Ihres Hauses ab. Einblasdämmung ist dabei deutlich günstiger als aufwendige Fassadendämmungen oder Vollsanierungen.

Typische Kosten für Einblasdämmung (Stand 2025):

  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: 30 bis 60 Euro pro m²

  • Dachschrägen: 25 bis 50 Euro pro m²

  • Oberste Geschossdecke: 20 bis 40 Euro pro m²

Diese Preise verstehen sich inklusive Material, Arbeitskosten und Mehrwertsteuer. Regionale Schwankungen von etwa ±20 % sind möglich.

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche ergeben sich folgende Gesamtkosten:

  • Umfassende Dämmung (Wände + Dach + Decke): 5.000 bis 15.000 Euro

  • Kerndämmung allein: 3.000 bis 6.000 Euro

  • Dachdämmung allein: 2.000 bis 4.000 Euro

Diese Investitionen amortisieren sich durch eingesparte Heizkosten in 5 bis 10 Jahren. Bei steigenden Energiepreisen sogar noch schneller.

Wichtig: Nach der Dämmung sparen Sie Jahr für Jahr 1.500 bis 3.000 Euro Heizkosten. Über 20 Jahre gerechnet summiert sich das auf 30.000 bis 60.000 Euro – weit mehr als die Investition kostet.


Rechenbeispiel: Was kostet die Dämmung eines typischen EFH?

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:

Ausgangssituation:

  • Einfamilienhaus, Baujahr 1975

  • 140 m² Wohnfläche

  • Zweischaliges Mauerwerk (Klinker), ungedämmtes Dach

  • Energieeffizienzklasse G

  • Heizkosten aktuell: 4.200 €/Jahr

Maßnahme 1: Kerndämmung der Außenwände

  • Fläche: 100 m²

  • Kosten: 40 €/m²

  • Summe: 4.000 Euro

Maßnahme 2: Einblasdämmung Dachschrägen

  • Fläche: 80 m²

  • Kosten: 35 €/m²

  • Summe: 2.800 Euro

Maßnahme 3: Dämmung oberste Geschossdecke

  • Fläche: 140 m²

  • Kosten: 30 €/m²

  • Summe: 4.200 Euro

Gesamtkosten ohne Förderung: 11.000 Euro

Mit BEG-Förderung (30 %):

  • Fördersumme: 3.300 Euro

  • Eigenanteil: 7.700 Euro

Mit BEG-Förderung plus Einkommensbonus (40 %):

  • Fördersumme: 4.400 Euro

  • Eigenanteil: 6.600 Euro

Einsparung nach der Sanierung:

  • Energieverbrauch sinkt um 45 % (von 300 auf 165 kWh/m²a)

  • Neue Heizkosten: 2.310 €/Jahr

  • Jährliche Ersparnis: 1.890 Euro

Amortisation:

  • Bei 40 % Förderung: 6.600 € / 1.890 € = 3,5 Jahre

  • Ohne Förderung: 11.000 € / 1.890 € = 5,8 Jahre

Nach der Amortisation fließt die Ersparnis direkt in Ihre Haushaltskasse. Über 20 Jahre sparen Sie insgesamt 37.800 Euro – bei einer Investition von nur 6.600 Euro Eigenanteil.



Welche Förderungen gibt es für die Sanierung?

Die gute Nachricht: Sie müssen die Kosten nicht allein tragen. Der Staat fördert energetische Sanierungen mit erheblichen Zuschüssen.

Das wichtigste Programm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und bietet attraktive Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung.

Die aktuellen Fördersätze (Stand 2025):

  • Basisförderung: 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten

  • Einkommensbonus: zusätzliche 20 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr

  • iSFP-Bonus: zusätzliche 10 bis 20 % bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans

Insgesamt sind Förderquoten von 30 bis 45 % möglich. Die maximale Fördersumme liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Für Dämmmaßnahmen wie Einblasdämmung gelten folgende förderfähige Kosten:

  • Kerndämmung, Dachschrägen, oberste Geschossdecke

  • Material und Einbau

  • Planung und Baubegleitung (separat mit 50 % gefördert)

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen (U-Werte wie oben beschrieben).


Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG besteht aus mehreren Teilprogrammen. Für Eigenheimbesitzer ist das Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) relevant.

BAFA Förderung (15+5 %):Jede förderfähige Dämmmaßnahme wird mit 15 % bezuschusst und weiteren 5% wenn es einen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt.

Einkommensbonus (+20 %):Sie erhalten 20% Förderung über die Einkommensteuer nach §35c EStG über 3 Jahre verteilt

KfW-Ergänzungskredit:Zusätzlich zur BEG-Förderung können Sie einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank aufnehmen – bis zu 120.000 Euro mit attraktiven Konditionen. Das ist sinnvoll, wenn Sie größere Summen finanzieren müssen.


So beantragen Sie die Förderung

Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Das ist entscheidend – nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

Schritt für Schritt:

  1. Fachbetrieb kontaktieren: Lassen Sie sich ein Angebot für die geplante Dämmung erstellen.

  2. Energieberater einschalten: Wenn Sie den iSFP-Bonus nutzen möchten, beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater. Er erstellt den Sanierungsfahrplan und hilft bei der Antragsstellung.

  3. Online-Antrag stellen: Gehen Sie auf das BAFA-Portal und füllen Sie den Antrag aus. Sie benötigen das Angebot des Fachbetriebs und technische Nachweise (U-Werte etc.).

  4. Förderzusage abwarten: Nach einigen Wochen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

  5. Baumaßnahme durchführen: Der Fachbetrieb führt die Dämmung aus.

  6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss laden Sie Rechnungen und Nachweise hoch.

  7. Auszahlung: Die BAFA überweist den Zuschuss auf Ihr Konto.

Der gesamte Prozess dauert meist 2 bis 4 Monate. Planen Sie entsprechend Zeit ein.

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Fazit: Handeln lohnt sich – aber ohne Zeitdruck

Die Energieeffizienzklasse G bedeutet hohe Heizkosten, aber keine sofortige Sanierungspflicht für Privatbesitzer. Bis 2030 haben Sie Zeit, Ihr Haus zu verbessern – und selbst dann gibt es Härtefallregelungen.

Dennoch lohnt sich frühzeitiges Handeln: Jedes Jahr mit Klasse G kostet Sie mehrere tausend Euro zusätzlich. Die Investition in Dämmung amortisiert sich innerhalb von 5 bis 10 Jahren und steigert gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.

Einblasdämmung ist dabei die wirtschaftlichste Lösung für viele Häuser aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Mit Förderquoten von 30 bis 45 % sinkt Ihr Eigenanteil erheblich, und die eingesparten Heizkosten fließen Jahr für Jahr in Ihre Haushaltskasse.

Nutzen Sie die aktuellen Förderprogramme, solange sie in dieser Höhe verfügbar sind. Ab 2030 könnten strengere Anforderungen und höhere Nachfrage die Kosten in die Höhe treiben.

Unser Rat: Lassen Sie sich beraten, holen Sie ein unverbindliches Angebot ein und prüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Kosten und schaffen langfristig ein energieeffizientes, wertbeständiges Zuhause.



Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Haus mit Energieeffizienzklasse G bis 2026 sanieren?

Nein. Für private Wohngebäude besteht 2026 keine Sanierungspflicht. Erst ab 2030 müssen Gebäude mindestens Energieeffizienzklasse F erreichen, und ab 2033 Klasse E. Selbst dann gibt es Härtefallregelungen und Ausnahmen für selbstnutzende Eigentümer, Denkmalschutz und unwirtschaftliche Sanierungen.

Wie viel kostet es, von Energieeffizienzklasse G auf E zu kommen?

Die Kosten hängen vom Ausgangszustand Ihres Hauses ab. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 140 m² liegen die Gesamtkosten für umfassende Einblasdämmung zwischen 7.000 und 15.000 Euro vor Förderung. Mit BEG-Förderung (30 bis 45 %) sinkt der Eigenanteil auf 4.000 bis 10.000 Euro. Die Maßnahmen amortisieren sich durch eingesparte Heizkosten innerhalb von 5 bis 10 Jahren.

Kann ich mein Haus mit Energieeffizienzklasse G noch verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Haus ohne Einschränkungen verkaufen. Sie müssen lediglich einen gültigen Energieausweis mit der Klassenangabe vorlegen. Der Käufer wird den höheren Energieverbrauch und die möglichen Sanierungskosten aber in seine Preisvorstellungen einbeziehen. Ab 2030 muss der neue Eigentümer das Haus auf mindestens Klasse F verbessern – auch das kann den Verkaufspreis beeinflussen.

Welche Dämmung bringt am meisten bei Energieeffizienzklasse G?

Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk und Dachdämmung haben das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Diese Bereiche verursachen die größten Wärmeverluste. Einblasdämmung ist dabei besonders wirtschaftlich, weil sie schnell und ohne große Umbauarbeiten umgesetzt werden kann. Die oberste Geschossdecke zu dämmen ist ebenfalls sehr effektiv und kostengünstig.

Lohnt sich die Sanierung wirtschaftlich?

Ja, bei den aktuellen Energiepreisen amortisiert sich Dämmung in 5 bis 10 Jahren. Bei einem Haus mit Energieeffizienzklasse G sparen Sie durch Dämmung jährlich 1.500 bis 3.000 Euro Heizkosten. Über 20 Jahre gerechnet summiert sich das auf 30.000 bis 60.000 Euro – deutlich mehr als die Investition kostet. Zusätzlich steigern Sie den Immobilienwert und verbessern den Wohnkomfort.

Was passiert, wenn ich nicht bis 2030 saniere?

Ab 2030 müssen Wohngebäude mindestens Energieeffizienzklasse F erreichen. Wenn Ihr Haus dann noch Klasse G hat, kann eine Sanierungspflicht entstehen – besonders bei Verkauf oder Vermietung. Allerdings greifen Härtefallregelungen, wenn die Kosten mehr als 15 % des Gebäudewerts betragen oder technisch nicht umsetzbar sind. Selbstnutzende Eigentümer haben faktisch mehr Spielraum als Vermieter.

Ist Einblasdämmung für jedes Haus geeignet?

Einblasdämmung eignet sich besonders für Häuser mit zweischaligem Mauerwerk (typisch bei Klinkerfassaden), vorhandenen Hohlräumen in Dachschrägen und ungedämmten Geschossdecken. Bei einschaligem Mauerwerk oder vollständig gedämmten Bereichen ist das Verfahren nicht anwendbar. Ein Fachbetrieb kann vor Ort prüfen, ob Ihr Haus für Einblasdämmung geeignet ist. In etwa 70 % der Fälle aus den 1960er- bis 1980er-Jahren ist das Verfahren möglich.


 
 
 
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