top of page

Energieeffizienzklasse H: Pflichten, Fristen & Sanierungstipps 2026

  • Autorenbild: Alexander Le Prince
    Alexander Le Prince
  • vor 5 Tagen
  • 12 Min. Lesezeit
ree

Auf einen Blick

  • Es gibt KEINE generelle Sanierungspflicht für alle H-Gebäude bis 2026 – dieser Mythos verunsichert viele Hausbesitzer unnötig

  • Sanierungspflichten entstehen nur durch bestimmte Auslöser wie Eigentümerwechsel, umfassende Renovierungen oder Heizungstausch

  • H-Häuser kosten durchschnittlich 2.500–3.500 € mehr pro Jahr an Heizkosten – über 10 Jahre eine fünfstellige Summe

  • Einblasdämmung senkt Heizkosten sofort um 15–25%, amortisiert sich in 2–3 Jahren und wird mit bis zu 50% gefördert

  • WPB-Bonus: Spezielle Förderungen für H-Gebäude mit bis zu 10% Zuschuss auf Sanierungsmaßnahmen

Inhaltsverzeichnis



Was bedeutet Energieeffizienzklasse H?

Die Energieeffizienzklasse H ist die schlechteste Einstufung im deutschen Energieausweis-System. Ein Gebäude erhält diese Klassifizierung, wenn es einen Endenergiebedarf von mehr als 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr aufweist. Damit gehört Ihr Haus zu den sogenannten „Worst Performing Buildings" (WPB) – Gebäuden mit der geringsten Energieeffizienz.

Typischerweise handelt es sich bei Häusern der Klasse H um unsanierte Altbauten, die vor 1977 errichtet wurden. Diese Gebäude weisen charakteristische Schwachstellen auf:

  • Keine oder völlig unzureichende Wärmedämmung an Fassade, Dach und Kellerdecke

  • Alte, undichte Fenster mit Einfachverglasung oder veralteten Doppelfenstern

  • Ineffiziente Öl- oder Gasheizungen, oft 20-30 Jahre alt

  • Hohe Wärmeverluste durch ungedämmte Gebäudehüllen

Vergleich der Energieeffizienzklassen:

Klasse

Endenergiebedarf

Beispiel

A+

unter 30 kWh/m²a

Passivhaus

A

30-50 kWh/m²a

KfW-40-Haus

B

50-75 kWh/m²a

Neubau-Standard

C

75-100 kWh/m²a

Gut sanierter Altbau

D

100-130 kWh/m²a

Teilsanierter Altbau

E

130-160 kWh/m²a

Altbau mit Heizungstausch

F

160-200 kWh/m²a

Unsanierter Altbau

G

200-250 kWh/m²a

Stark unsanierter Altbau

H

über 250 kWh/m²a

Komplett unsanierter Altbau

Der Unterschied zwischen einem H-Haus und einem sanierten Gebäude der Klasse D ist enorm: Sie verbrauchen mehr als doppelt so viel Energie – und zahlen entsprechend höhere Heizkosten.


Wie wird die Energieeffizienzklasse berechnet?

Die Energieeffizienzklasse basiert auf dem Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes, der im Energieausweis dokumentiert wird. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Bedarfsausweis: Berechnet theoretisch, wie viel Energie Ihr Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt. Grundlage sind die Gebäudedaten wie Dämmstandard, Fensterflächen und Heiztechnik. Dieser Ausweis ist besonders für Altbauten relevant und gibt ein objektives Bild der Gebäudequalität.

Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, da das Nutzerverhalten stark die Werte beeinflusst.

Die Energieeffizienzklasse wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:

  • Gebäudehülle (50-70% Einfluss): Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke und Fenstern. Dies ist der größte Hebel zur Verbesserung.

  • Heizsystem (20-30% Einfluss): Alter, Typ und Effizienz der Heizungsanlage.

  • Warmwasserbereitung (10% Einfluss): Art der Warmwasseraufbereitung und eventuelle Solarthermie.

Bei Gebäuden der Klasse H ist fast immer die Gebäudehülle das Hauptproblem. Die fehlende Dämmung führt zu massiven Wärmeverlusten, die selbst eine moderne Heizung nicht ausgleichen kann.



Sanierungspflicht 2026 – Mythos oder Wahrheit?

Die klare Antwort: Es gibt KEINE generelle Sanierungspflicht für alle H-Gebäude bis zum Jahr 2026. Dieser weit verbreitete Mythos verunsichert viele Hausbesitzer unnötig. Tatsächlich sind die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) deutlich differenzierter.

Die Sanierungspflicht tritt nicht automatisch durch einen Stichtag ein, sondern wird durch bestimmte Ereignisse ausgelöst. Das bedeutet: Solange Sie Ihr Haus unverändert weiter bewohnen, müssen Sie nicht zwangsläufig bis 2026 sanieren.

Die tatsächlichen Fristen im Überblick:

2026: Pflicht zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für WPB-Gebäude (Klassen G und H), wenn eine umfassende Sanierung geplant ist oder das Eigentum wechselt.

2028: Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht auf Brennwerttechnik basieren (betrifft viele H-Häuser).

2030: Bei Eigentümerwechsel nach 2025 muss das Gebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Zusätzlich gilt eine Pflicht zur Dachdämmung, falls das Dach bisher nicht gedämmt ist.

2033: Weiterführende Verbesserung auf mindestens Energieeffizienzklasse D bei Gebäuden, deren Eigentum nach 2025 gewechselt hat.

Diese gestaffelten Fristen zeigen: Der Gesetzgeber gibt Hausbesitzern Zeit und Spielraum für eine wirtschaftlich sinnvolle, schrittweise Sanierung.


Wann greift die Sanierungspflicht für Sie?

Die Sanierungspflicht wird durch folgende Auslöser aktiviert:

Eigentümerwechsel: Wenn Sie ein H-Haus ab 2026 kaufen oder erben, müssen Sie es innerhalb bestimmter Fristen auf mindestens Klasse E (bis 2030) und später auf Klasse D (bis 2033) verbessern.

Umfassende Sanierung: Wenn Sie ohnehin eine größere Renovierung mit mehr als 10 Prozent der Gebäudefläche planen, müssen die betroffenen Bauteile die aktuellen GEG-Standards erfüllen.

Heizungstausch: Beim Austausch der Heizungsanlage müssen Sie die Vorgaben des Heizungsgesetzes beachten (ab 2024 schrittweise Pflicht zu 65% erneuerbaren Energien).

Wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  • Eigentümernutzung seit vor Februar 2002: Wenn Sie Ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnen und selbst nutzen, sind Sie von den meisten Sanierungspflichten befreit – auch bei Klasse H.

  • Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Gebäude sind von vielen Anforderungen ausgenommen, wenn die Maßnahmen das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden.

  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Sanierungskosten innerhalb der Nutzungsdauer nicht durch Energieeinsparungen kompensiert werden können, können Sie eine Härtefallregelung beantragen.

  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche: Sehr kleine Wohngebäude sind von vielen Pflichten ausgenommen.

Wenn Sie zu den Ausnahmefällen gehören, empfiehlt sich dennoch eine freiwillige Sanierung – allein schon wegen der hohen laufenden Kosten.



Was kostet Sie die Energieeffizienzklasse H wirklich?

Die Energieeffizienzklasse H ist nicht nur eine abstrakte Bewertung – sie bedeutet konkret massiv höhere Heizkosten Jahr für Jahr. Viele Hausbesitzer unterschätzen diese laufenden Ausgaben erheblich.


Beispielrechnung für ein typisches Einfamilienhaus:

Nehmen wir ein 150 m² großes Einfamilienhaus mit einem Endenergiebedarf von 280 kWh/m²a (typisch für Klasse H) und aktuellem Gaspreis von 11,77 Cent/kWh:

  • Jährlicher Energiebedarf: 150 m² × 280 kWh/m²a = 42.000 kWh

  • Jährliche Heizkosten: 42.000 kWh × 0,1177 €/kWh = ca. 4.940 € pro Jahr


Zum Vergleich ein saniertes Haus der Klasse D mit 120 kWh/m²a:

  • Jährlicher Energiebedarf: 150 m² × 120 kWh/m²a = 18.000 kWh

  • Jährliche Heizkosten: 18.000 kWh × 0,1177 €/kWh = ca. 2.120 € pro Jahr

Ihre Mehrkosten durch die Klasse H: rund 2.800 € jedes Jahr. Hochgerechnet auf 10 Jahre sind das 28.000 € – eine Summe, die bereits einen großen Teil der Sanierungskosten decken würde.


Weitere versteckte Kosten:

Wertverlust der Immobilie: Gebäude mit Energieeffizienzklasse H sind auf dem Immobilienmarkt deutlich schwerer verkäuflich und erzielen niedrigere Preise. Käufer kalkulieren die zukünftigen Sanierungskosten ein oder schrecken ganz ab.

Wohnkomfort: H-Häuser sind oft zugig, haben kalte Wände und neigen zu Schimmelbildung. Die Lebensqualität leidet spürbar.

Zukünftige Energiepreissteigerungen: Die oben genannten 2.800 € Mehrkosten basieren auf heutigen Preisen. Steigende CO₂-Bepreisung und Energiekosten werden diesen Unterschied in Zukunft noch vergrößern.

Die gute Nachricht: Jeder Euro, den Sie in sinnvolle Dämmmaßnahmen investieren, zahlt sich durch geringere Heizkosten aus – oft bereits nach wenigen Jahren.


📊 Unsicher, welche Maßnahmen für Ihr H-Haus sinnvoll sind?

Unsere Energieberater analysieren Ihr Gebäude kostenlos und zeigen Ihnen den wirtschaftlichsten Sanierungsweg – inklusive Förderberatung. Sie erfahren konkret, welche Einsparungen realistisch sind und welche Förderungen Sie nutzen können.

Jetzt kostenlose Beratung anfragen



So verbessern Sie die Energieeffizienzklasse H

Die Verbesserung der Energieeffizienzklasse H mag zunächst wie eine überwältigende Aufgabe wirken. Doch Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Eine schrittweise, strategisch geplante Sanierung ist oft der wirtschaftlich sinnvollste Weg.

Realistisches Verbesserungspotenzial:

Durch eine umfassende energetische Sanierung können Sie Ihr H-Haus auf die Klasse D oder E verbessern – das bedeutet eine Reduzierung des Energiebedarfs um 50-60 Prozent. Einzelmaßnahmen bringen jeweils kleinere, aber messbare Fortschritte:

  • Dachdämmung: Verbesserung um 1-2 Energieeffizienzklassen, da über das Dach bis zu 30% der Wärme verloren geht

  • Fassadendämmung: Verbesserung um bis zu 2 Klassen, größter Einzeleffekt

  • Kellerdecken-/Bodendämmung: Verbesserung um etwa 0,5-1 Klasse

  • Fenstertausch: Verbesserung um 0,5-1 Klasse

  • Heizungstausch: Verbesserung um 1 Klasse, verbessert vor allem den Primärenergiefaktor


Die richtige Reihenfolge ist entscheidend:

  1. Gebäudehülle zuerst: Beginnen Sie mit der Dämmung, bevor Sie die Heizung tauschen. Eine gedämmte Hülle reduziert die benötigte Heizleistung, sodass Sie eine kleinere, günstigere Heizung installieren können.

  2. Von oben nach unten: Dach und oberste Geschossdecke haben oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis und sollten priorisiert werden.

  3. Fassade im zweiten Schritt: Die Fassadendämmung ist aufwendiger, bringt aber den größten Gesamteffekt.

  4. Heizung zum Schluss: Wenn die Gebäudehülle optimiert ist, können Sie die Heizung passgenau dimensionieren.

Diese Strategie ermöglicht es Ihnen, die Investitionen über mehrere Jahre zu verteilen und bereits nach den ersten Maßnahmen Einsparungen zu erzielen.


Einblasdämmung: Die kostengünstige Sofortmaßnahme

Wenn Sie schnell und wirtschaftlich eine spürbare Verbesserung erzielen möchten, ist die Einblasdämmung die ideale Lösung. Dieses Verfahren bietet das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Dämmmaßnahmen – besonders für H-Häuser.


Was ist Einblasdämmung?

Bei der Einblasdämmung wird loses Dämmmaterial durch kleine Öffnungen in bestehende Hohlräume eingeblasen – zum Beispiel in zweischalige Außenwände, zwischen Dachsparren oder auf die oberste Geschossdecke. Das Material füllt alle Zwischenräume lückenlos aus und bildet eine durchgehende Dämmschicht.


Ideale Einsatzbereiche:

  • Zweischalige Außenwände: Viele norddeutsche Altbauten haben einen Hohlraum zwischen Innen- und Außenmauerwerk – perfekt für Einblasdämmung

  • Dachschrägen: Zwischen den Sparren bei nicht ausgebauten Dächern

  • Oberste Geschossdecke: Schnellste und günstigste Maßnahme mit großem Effekt

  • Kellerdecken: Von unten zwischen Deckenbalken


Die entscheidenden Vorteile:

Minimale Invasivität: Es müssen keine Wände aufgerissen oder Verkleidungen komplett entfernt werden. Kleine Bohrlöcher werden nach dem Einblasen wieder verschlossen.

Schnelle Umsetzung: Ein typisches Einfamilienhaus ist in 1-2 Tagen gedämmt – ohne wochenlange Baustelle.

Hervorragende Dämmwirkung: Der U-Wert verbessert sich von über 1,0 W/m²K (ungedämmt) auf 0,20-0,24 W/m²K – das erfüllt alle aktuellen Förderstandards nach GEG 2024.

Kostengünstig: Mit 20-40 € pro Quadratmeter ist die Einblasdämmung deutlich günstiger als eine Kerndämmung oder Innendämmung.


Konkrete Zahlen zur Wirtschaftlichkeit:

Für ein Einfamilienhaus mit 80 m² zweischaliger Fassadenfläche:

  • Investitionskosten: 80 m² × 30 €/m² = 2.400 €

  • Abzüglich Förderung (35%): 2.400 € - 840 € = 1.560 € Eigenanteil

  • Jährliche Heizkosteneinsparung: 500-800 € (ca. 25-30% der Heizkosten)

  • Amortisationszeit: 2-3 Jahre bei vollem Eigenanteil, unter 2 Jahren mit Förderung


Verwendete Materialien:

  • Zellulose (Zelluloseflocken): Aus recyceltem Zeitungspapier, λ = 0,038-0,040 W/mK, guter Brandschutz, ökologisch

  • Mineralwolle (Steinwolle-Granulat): Nicht brennbar, λ = 0,032-0,035 W/mK, beste Dämmwirkung

  • Perlite (Vulkangestein-Granulat): Mineralisch, nicht brennbar, λ = 0,040 W/mK, ideal für Denkmalschutz

Alle Materialien sind bauaufsichtlich zugelassen, diffusionsoffen und schützen vor Feuchtigkeit und Schimmel.

Die Einblasdämmung eignet sich besonders gut als erste Sanierungsmaßnahme: Sie erzielen sofort spürbare Heizkostensenkungen, erfüllen bereits einen Teil der GEG-Anforderungen und gewinnen Zeit, um weitere Maßnahmen in Ruhe zu planen.



Förderungen für Energieeffizienzklasse H: Bis zu 70% Zuschuss

Gerade für Gebäude mit Energieeffizienzklasse H bietet der Staat außergewöhnlich attraktive Förderungen. Der Grund: Diese „Worst Performing Buildings" haben das größte Einsparpotenzial, und ihre Sanierung trägt erheblich zu den Klimazielen bei.

Der WPB-Bonus: Ihr Vorteil als H-Hausbesitzer

Seit 2024 gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen speziellen „Worst Performing Building"-Bonus von 10 Prozent für die Sanierung von Gebäuden der Klassen G und H. Dieser Bonus kommt zu den regulären Fördersätzen hinzu.

Die Fördersätze im Detail:

Einzelmaßnahmen (BEG Einzelmaßnahmenförderung):

  • Basis-Fördersatz: 15% der förderfähigen Kosten

  • WPB-Bonus für H-Gebäude: + 10%

  • iSFP-Bonus (mit individuellem Sanierungsfahrplan): + 5%

Maximale Förderung: bis zu 30% der Kosten (bei Kombination aller Boni, maximal 30.000 € pro Wohneinheit förderfähig)


Förderfähige Maßnahmen:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken, Kellerdecken

  • Einblasdämmung (alle genannten Bereiche)

  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren

  • Sommerlicher Wärmeschutz

  • Anlagentechnik (Heizung, Lüftung)


Beispielrechnung Einblasdämmung mit Förderung:

Kosten für Fassaden-Einblasdämmung: 8.000 €

  • Basis-Förderung (15%): 1.200 €

  • WPB-Bonus (10%): 800 €

  • iSFP-Bonus (5%): 400 €

  • Gesamtförderung (30%): 2.400 €

  • Ihr Eigenanteil: 5.600 €


Bei 700 € jährlicher Heizkosteneinsparung amortisiert sich Ihre Investition bereits nach etwa 7 Jahren – danach sparen Sie Jahr für Jahr.

KfW-Kreditprogramm 261: Förderkredit mit Tilgungszuschuss

Alternativ zur direkten BAFA-Förderung können Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss nutzen:

  • Kredithöhe: Bis 150.000 € pro Wohneinheit

  • Tilgungszuschuss bei Einzelmaßnahmen: 10% des Kreditbetrags

  • WPB-Bonus: Zusätzliche 10% Tilgungszuschuss für H-Gebäude


Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):

Der iSFP ist eine professionelle Analyse Ihres Gebäudes durch einen zertifizierten Energieberater. Er zeigt Ihnen die optimale Sanierungsstrategie auf und ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus.

  • Zuschuss für iSFP-Erstellung: 50% der Kosten, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Ihre Kosten: Nur etwa 150-200 € Eigenanteil

  • Nutzen: Zusätzliche 5% Förderung auf alle nachfolgenden Maßnahmen + strukturierter Sanierungsplan


Steuerliche Förderung nach §35c EStG:

Wenn Sie die BAFA-Förderung nicht nutzen möchten, können Sie alternativ 20% der Sanierungskosten steuerlich absetzen, verteilt über drei Jahre:

  • Jahr 1 und 2: Je 7% (maximal 14.000 € pro Jahr)

  • Jahr 3: 6% (maximal 12.000 €)

  • Maximale steuerliche Förderung: 40.000 € über drei Jahre

Wichtige Voraussetzungen für alle Förderungen:

  1. Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag an ein Unternehmen erteilen

  2. Fachunternehmen beauftragen: Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen die Arbeiten ausführen

  3. Mindest-U-Werte einhalten: Nach GEG 2024: Außenwände ≤ 0,24 W/m²K, Dach ≤ 0,20 W/m²K, Kellerdecke ≤ 0,24 W/m²K

  4. Verwendung von förderfähigen Materialien: Dämmstoffe müssen technische Anforderungen erfüllen


So beantragen Sie die Förderung in 3 Schritten:

Schritt 1: Energieberater beauftragen und iSFP erstellen lassen (gefördert mit 50%)

Schritt 2: Angebot von zertifiziertem Fachbetrieb einholen, Förderantrag über das BAFA-Portal stellen

Schritt 3: Nach Bewilligung (ca. 4-8 Wochen) Maßnahme durchführen lassen und Verwendungsnachweis einreichen

Die Förderbeantragung klingt komplizierter als sie ist. Viele Fachbetriebe – auch wir – übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

💰 Holen Sie sich jetzt Ihre H-Sanierung mit Maximalförderung

Wir kümmern uns um die gesamte Förderabwicklung und setzen Ihre Einblasdämmung fachgerecht um. Als zertifizierter Fachbetrieb garantieren wir Ihnen alle förderfähigen U-Werte nach GEG 2024. Erhalten Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot mit individueller Förderberechnung.

Kostenloses Angebot erhalten


Fazit: Energieeffizienzklasse H – Herausforderung und Chance zugleich

Die Energieeffizienzklasse H kennzeichnet zwar die energetisch schlechtesten Gebäude, aber sie ist weder ein Grund zur Panik noch ein unlösbares Problem. Die wichtigsten Erkenntnisse für Sie:

Erstens: Es gibt keine pauschale Sanierungspflicht bis 2026 für alle H-Gebäude. Die tatsächlichen Pflichten sind differenziert und treten meist nur bei bestimmten Ereignissen wie Eigentümerwechsel ein.

Zweitens: Die wahren Kosten der Energieeffizienzklasse H sind die laufenden Heizkosten. Mit durchschnittlich 2.500-3.500 € Mehrkosten pro Jahr gegenüber sanierten Gebäuden zahlen Sie über 10 Jahre einen fünfstelligen Betrag – Geld, das in eine Sanierung besser investiert wäre.

Drittens: Sie müssen nicht alles auf einmal sanieren. Schrittweise Maßnahmen wie die Einblasdämmung bieten ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, kurze Amortisationszeiten und sofortige Heizkosteneinsparungen. Mit den speziellen WPB-Förderungen von bis zu 70% wird die Sanierung Ihres H-Hauses so attraktiv wie nie zuvor.

Handeln Sie jetzt – nicht aus Zwang, sondern aus wirtschaftlicher Vernunft. Jedes Jahr, das Sie warten, kostet Sie bares Geld in Form unnötig hoher Heizkosten. Mit einer professionellen Energieberatung finden Sie den optimalen Sanierungsweg für Ihr individuelles Gebäude.



Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein H-Haus bis 2026 sanieren?

Nein, es gibt keine generelle Sanierungspflicht bis 2026 für alle Gebäude der Energieeffizienzklasse H. Sanierungspflichten entstehen nur bei bestimmten Ereignissen wie Eigentümerwechsel, umfassenden Renovierungen oder Heizungstausch. Wenn Sie Ihr Haus bereits vor 2002 selbst bewohnen, sind Sie von den meisten Pflichten ausgenommen. Bis 2026 besteht lediglich die Pflicht, bei Eigentümerwechsel oder geplanter Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen

Wie viel kostet die Sanierung eines H-Hauses?

Die Kosten variieren stark je nach gewählten Maßnahmen. Eine kostengünstige Einblasdämmung beginnt bei etwa 3.000-8.000 € für ein typisches Einfamilienhaus (abhängig von der Fläche). Eine umfassende energetische Sanierung mit Fassadendämmung, Dachdämmung, neuen Fenstern und Heizungstausch kostet zwischen 40.000 und 80.000 €. Mit den aktuellen Förderungen von bis zu 50% für H-Gebäude reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch erheblich – oft auf 12.000-25.000 €. Die Investition amortisiert sich durch die deutlich niedrigeren Heizkosten innerhalb von 10-15 Jahren.

Kann ich in einem H-Haus wohnen bleiben?

Ja, selbstverständlich können Sie in Ihrem H-Haus weiter wohnen. Es gibt keine Räumungs- oder Nutzungspflicht aufgrund der Energieeffizienzklasse. Allerdings sollten Sie die hohen laufenden Kosten bedenken: Ein H-Haus verursacht typischerweise 2.500-3.500 € höhere Heizkosten pro Jahr als ein saniertes Gebäude. Zudem ist der Wohnkomfort oft eingeschränkt durch kalte Wände, Zugluft und höhere Schimmelgefahr. Eine schrittweise Sanierung verbessert nicht nur Ihre Energiebilanz, sondern vor allem auch Ihre Lebensqualität.

Lohnt sich eine Sanierung überhaupt noch bei alten Häusern?

Ja, gerade bei alten, unsanierten H-Häusern lohnt sich eine Sanierung besonders. Das Einsparpotenzial ist hier am größten: Sie können Ihre Heizkosten um 50-70% reduzieren – das sind bei einem typischen H-Haus 2.500-3.500 € pro Jahr. Mit den speziellen WPB-Förderungen von bis zu 70% für H-Gebäude amortisieren sich viele Maßnahmen bereits nach 5-10 Jahren. Zudem steigert eine energetische Sanierung den Wert Ihrer Immobilie erheblich und macht sie zukunftssicher für strengere gesetzliche Vorgaben. Selbst wenn Sie das Haus später verkaufen möchten, zahlt sich die Investition aus.

Welche Maßnahme bringt am meisten bei Klasse H?

Die Dämmung der Gebäudehülle bringt den größten Effekt, da hier die meisten Wärmeverluste entstehen. Als Schnelleinstieg empfiehlt sich die Einblasdämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs – diese Maßnahme ist mit 10-25 €/m² am günstigsten, in 1-2 Tagen umgesetzt und spart sofort 15-25% Heizkosten. Als zweiter Schritt folgt die Fassadendämmung (am besten per Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk), die nochmals 25-40% Einsparung bringt. Den Heizungstausch sollten Sie erst zum Schluss durchführen, wenn die Gebäudehülle optimiert ist – dann können Sie die neue Heizung kleiner und günstiger dimensionieren.

Welche Förderungen stehen mir für mein H-Haus konkret zu?

Für Ihr H-Haus erhalten Sie die höchsten verfügbaren Förderungen: 15% Basisförderung + 10% WPB-Bonus + 5% iSFP-Bonus = 30% Zuschuss auf alle Dämmmaßnahmen über die BAFA-BEG-Förderung. Bei Haushalten mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 €/Jahr kommen weitere 10% Einkommensbonus hinzu (maximal 70% Gesamtförderung). Zusätzlich wird die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit 50% gefördert (Sie zahlen nur etwa 450-500 €). Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie steuerlich 20% der Sanierungskosten über drei Jahre absetzen (maximal 40.000 €). Wichtig: Der Förderantrag muss VOR Beauftragung gestellt werden.

Wie lange dauert die Verbesserung von Klasse H auf E oder D?

Die Zeitdauer hängt von Ihrem Sanierungsumfang ab. Bei schrittweiser Sanierung können Sie sich 2-5 Jahre Zeit lassen: Im ersten Jahr die Einblasdämmung von Dach und Fassade (erreicht oft bereits Klasse F oder E), im zweiten Jahr Fenstertausch, im dritten Jahr neue Heizung (erreicht Klasse D oder besser). Bei einer Komplettsanierung dauert die Bauphase selbst nur 2-4 Monate, die Planung und Förderabwicklung weitere 3-6 Monate. Wenn Sie aufgrund eines Eigentümerwechsels die Frist 2030 für Klasse E einhalten müssen, haben Sie also ausreichend Zeit für eine gut geplante, wirtschaftlich optimale Sanierung.

Muss ich bei der Sanierung alle Räume ausräumen?

Nein, bei den meisten Dämmmaßnahmen – insbesondere der Einblasdämmung – können Sie in Ihrem Haus wohnen bleiben. Die Einblasdämmung erfolgt von außen oder durch kleine Öffnungen, sodass Ihre Wohnräume nicht beeinträchtigt werden. Lediglich bei einer Innendämmung oder beim kompletten Fenstertausch müssen die betroffenen Räume für 1-2 Tage geräumt werden. Die Dachdämmung von außen erfolgt ebenfalls ohne Beeinträchtigung der Wohnräume. Eine Außenfassadendämmung mit WDVS erfordert ein Gerüst, aber Sie können während der Arbeiten normal wohnen. Nur bei sehr umfassenden Sanierungen mit gleichzeitigem Austausch von Heizung, Elektrik und Sanitär kann ein vorübergehender Auszug sinnvoll sein.


 
 
 
bottom of page